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Die Rückerstattung der Trinkwasserbeiträge ist ein Dauerbrenner im politischen Umfeld des ZBL und sorgt für Verzweiflung, Resignation und auch für Wutausbrüche betroffener Bürger, die Beitragsbescheide in Höhe von vielen Tausend Euro erhalten haben. Die unsägliche Herangehensweise des sächsischen Kommunalabgabegesetzes, die Beiträge nicht an Verbrauchs- oder Bedarfszahlen des Trinkwassers, sondern ausschließlich an der Größe des Grundstückes festzumachen, hat für viel Ärger und sozialem Leid geführt.
Inzwischen pfeifen es die Spatzen von den Dächern - der Zweckverband konnte seinerzeit wählen zwischen einer Finanzierung nur durch Gebühren oder einer Finanzierung durch Beiträge und Gebühren. Trotz Warnungen aus dem Ministerium entschied man sich - angeführt von ein paar "Hardliner"-Bürgermeistern - in einer Verbandsversammlung mit knapper Mehrheit für die Mischfinanzierung aus Gebühren und Beiträgen und legte damit den Grundstein für eine endlose Welle von Bürgerprotesten, Gutachten und Gegengutachten, Gerichtsverhandlungen, Anwaltskosten, immer wieder überarbeitete Globalberechnungen und Satzungen und das endlose Mißtrauen und die Wut der betroffenen Bürger. (Anmerkung: In ganz Sachsen gibt es auf der Trinkwasserstrecke nur noch einen einzigen weiteren Verband, der sich ebenfalls für diese Mischfinanzierung entschied.)
Wurden in der Vergangenheit alle Aktivitäten darauf ausgerichtet, die Grundlagen der Beitragserhebung rechtlich unantastbar zu machen - neue "geheilte" Globalberechnung, neue Satzung, neue Beitragsbescheide im Jahr 2002 -, so öffnete sich nach über 10 Jahren unermüdlicher Arbeit der Bürgerinitiativen und anderer Interessengruppen (Siedler) der Zweckverband ab 2006 unter dem Druck der Lokalparlamente und mit der Wahl von Dr.Becker als neuen Verbandsvorsitzenden wurde erstmals das Wort "Beitragsrückerstattung" in der Öffentlichkeit verkündet. Doch das Vorhaben erwies sich als schwierig. Durch die Mischfinanzierung hatte der Zweckverband auf Grund der üppigen Beitragseinnahmen keine Geldsorgen und konnte viele Wünsche von Bürgemeistern zur Verbesserung der Infrastruktur im Trinkwassersektor erfüllen. Dadurch wurde ein Teil der Beiträge in Form von neuen Rohrleitungen und Armaturen sprichwörtlich "verscharrt" und steht für eine Rückzahlung nicht mehr zur Verfügung. In einer kleinen - effektiv eingesetzten Arbeitsgruppe - wurde ein Modell zur 100%-igen Beitragsrückerstattung unter Berücksichtigung von - mit dem Zweckverband abgestimmten - Zahlen über Kosten und Investitionen erarbeitet, welches dem Zweckverband ermöglichte, mit einer Kreditaufnahme von 12 Mio. € die gesamten Beiträge bereits 2008 zurückzuzahlen. Vielleicht kann man Verständnis dafür haben, dass der Zweckverband nicht weitere 12 Mio € Schulden aufnehmen möchte und deshalb dieser Variante sehr skeptisch gegenüber stand. Aber immerhin wartete er mit einem Kompromißvorschlag auf, doch erst einmal 50% der Beiträge zurückzuerstatten, wozu keine unmittelbare Kreditaufnahme notwendig sei. (Insofern stehen wir der Aussage von Dr. Gey, zur 50%-igen Beitragsrückerstattung einen "Kompromiß zu finden, mit dem alle leben können " eher skeptisch gegenüber, da die 50% bereits einen Kompromiß darstellen.)
Der Kompromißvorschlag der Verbandsleitung hatte in der Zeit vor der Bürgermeisterwahl gute Chancen, in der Verbandsversammlung eine Mehrheit zu finden. Zu diesem Zweck wurde ein Antrag von 4 Kommunen - Groitzsch, Pegau, Elstertrebnitz und Rötha - eingebracht, die 50%-Variante zu beschließen. Allerdings hatte sich im Vorfeld das Regierungspräsidium (RP) bereits eine Meinung zur Beitragsrückerstattung zurechtgelegt und die hieß schlicht und ergreifend "NET !". Es gäbe keine rechtlichen Grundlagen, einmal erhobene Beiträge zurückzuerstatten und deshalb sei das eben nicht möglich - es sei denn, man würde mit einem anderen Verband fusionieren, der sich lediglich aus Gebühren finanziert. Die vom Verbandsvorsitzenden um Hilfe ersuchte damalige Landrätin Petra Köpping ließ sich eigens von der neuen Wirtschaftskanzlei des ehemaligen Innenministers Hardraht ein Gutachten fertigen, welches zu dem Schluß kam: "Eine 50%-ige Beitragserstattung sei wirtschaftlich durchführbar und sogar rechtssicher" und ging damit in Kontraposition zum RP. Allerdings hatte das RP den längeren Hebel und wies dem Verbandschef unter Androhung von Sanktionen kurzerhand mündlich an, das Thema als "gegen geltendes Recht verstoßender Antrag" von der Tagesordnung zu nehmen.
Im Nachhinein wurde sogar befunden, dass dem Antrag gar nicht stattgegeben werden konnte, da das Schriftstück von Rötha kein Dienstsiegel hatte und deshalb nicht zu werten war. Somit waren die notwendigen 4 Mitgliedskommunen nicht erreicht und der Antrag war Null und nichtig.
Damit wollten sich aber nun die Verbandsräte nicht zufrieden geben. Mit einem neuen - diesmal gültigen - Antrag soll das Thema "50%-ige Beitragsrückerstattung" wieder auf die Tagesordnung. In Verbindung mit dem Vorstoß des neuen Landrates Dr. Gey, sich für diese Variante der Beitragsrückerstattung stark zu machen ist dies zur Zeit eine interessante Konstellation. Falls das Thema seinen Platz auf der Tagesordnung zur Verbandsversammlung am 16.09.08 findet, so kann man davon ausgehen, daß sich die Mehrheit der Verbandsräte für die Rückerstattung der Beiträge entscheidet. Damit müßte das RP den Beschluß nachträglich kippen und gäbe dem ZBL die Möglichkeit, gegen diese Vorgehensweise des RP zu klagen, denn die Rechtsauffassung des ZBL geht in dieser Frage von seiner Eigenständigkeit aus.
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